Neuer Medienstaatsvertrag: Das sollten Sie im Impressum Ihrer Webseite ändern
Am 8. November 2020 ist der Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft getreten, in dem unter anderem die Pflichten für journalistisch-redaktionelle Angebote geregelt sind. Für Webseitenbetreiber ändert sich zwar wenig, aber durch die Gesetzesänderung können Änderungen im Impressum erforderlich sein.