Lange sah es so aus, als würden massenhafte Abmahnungen wegen Datenschutzverletzungen ausbleiben. Nachdem nun einzelne Gerichte entschieden haben, dass auch Einzelpersonen nach dem Besuch einer Webseite, die nicht datenschutzkonform ist, einen Schadensersatz verlangen können, hat sich das geändert. Aktuell beanstanden Anwälte die Nutzung von Google Fonts.
Was ist Google Fonts?
Was ist das Problem?
Was wird in den Abmahnungen gefordert?
Sind die Ansprüche berechtigt?
Was ist zu tun?
- Nicht reagieren: In diesem Falle besteht ein Risiko, dass die Gegenseite einen Schritt weiter geht und Sie zur Unterlassung auffordert. In diesem Falle könnten weitere Kosten entstehen.
- Vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben: Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie den Verstoß nicht erneut begehen, können Sie sich proaktiv zur Unterlassung verpflichten. Dieser Weg ist aber mit erheblichen Risiken verbunden, da eine Unterlassungserklärung Sie langfristig bindet und im Falle eines Verstoßes ein empfindlicher Geldbetrag an die Gegenseite zu zahlen wäre.
- Geforderten Betrag zahlen: Mit einer Zahlung würden Sie das „Geschäftsmodell“ der „Interessengemeinschaft“ stützen. Es ist zudem nicht ausgeschlossen, dass die Gegenseite nicht mit weiteren Forderungen auf Sie zutritt.
Für welchen Weg Sie sich entscheiden, müssen Sie natürlich selbst abwägen. Derzeit sind die Aufforderungen noch zu neu, um prognostizieren zu können, wie die Rechtsprechung auf diese mutmaßliche „Welle“ reagieren wird.
Am besten ist natürlich, sich vor unerwünschter Anwaltspost zu schützen, indem Sie Ihre Webseite abmahnsicher machen.