Die Datenschutzgrundverordnung hat viele Webseitenbetreiber aufgeschreckt. Auch wenn sich die anfängliche Panik gelegt hat, bleibt der Datenschutz wichtig. Die Datenschutzbehörden können Bußgelder verhängen und auch bei den Gerichten kommen zunehmend Verfahren wegen Datenschutzverstößen an.

Wer kann Datenschutzverletzungen geltend machen? 


Wenn eine Webseite die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht erfüllt, kann letztlich jeder einzelne Nutzer gegen die rechtswidrige Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten vorgehen. 

Neben einem Anspruch auf Auskunft und Löschung von Daten hat die Rechtsprechung einen Unterlassungsanspruch angenommen. So verurteilte Landgericht Dresden einen Webseitenbetreiber, der Google Analytics ohne Anonymisierung der IP-Adressen von Nutzern einsetzte, zur Unterlassung. Das beklagte Unternehmen wurde zudem zur Zahlung von Anwaltskosten verpflichtet (LG Dresden, Urteil v. 11.01.2019 – 1a O 1582/18). Darüber hinaus gewährt Art. 82 DSGVO einen Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden. Schadensersatzansprüche von betroffenen Nutzern sind daher möglich 

Ob Verletzungen des Datenschutzes eine Wettbewerbsverletzung darstellen, ist umstritten. Von den Gerichten wird überwiegend angenommen, dass die Informationspflichten aus Art. 13 DSGVO eine Marktverhaltensregelung darstellen. Werden Nutzer unvollständig oder unzutreffend über ihre Rechte aufgeklärt, können Mitbewerber und Verbände diesen Verstoß in der Folge abmahnen. 

Für eine Marktverhaltensregelung haben beispielsweise entschieden: LG Würzburg, Beschluss vom 13.09.2018 – 11 O 1741/18; OLG Stuttgart, Urteil vom 27.02.2020 – 2 U 257/19; OLG Hamburg, Urteil vom 25.10.2018 – 3 U 66/17.

Auch wenn es die befürchteten „Abmahnwelle“ nach Inkrafttreten der DSGVO nicht gegeben hat, darf dies also nicht darüber hinwegtäuschen, dass es wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen gibt. 

Schließlich können auch die Datenschutzbehörden tätig werden und eine Fortsetzung der Verletzungen untersagen. Für rechtswidrige Datenverarbeitungen können zum Teil empfindliche Bußgelder verhängt werden. Die DSGVO sieht Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs vor. 

Wie können sich Webseitenbetreiber schützen? 


Für Webseitenbetreiber können Verstöße gegen den Datenschutz also teuer werden. Das aber ist noch kein Grund, eine Webseite dicht zu machen. Wer sich bemüht, die Anforderungen der DSGVO einzuhalten, kann das Risiko deutlich vermindern. 

Dazu gehen Sie wie folgt vor: 
  • In einem ersten Schritt ist eine Bestandsaufnahme erforderlich, welche Datenverarbeitungen auf Ihrer Webseite stattfinden. Dabei helfen kann unsere automatische Analyse, mit der Sie unter anderem herausfinden, welche Drittanbieter auf Ihrer Webseite eingebunden sind.
  • Zweitens bedarf es einer Beurteilung, ob die Verarbeitung rechtmäßig ist. Fragen Sie sich daher für jede einzelne Tätigkeit, welche Rechtsgrundlage einschlägig ist und ob die Einstellungen korrekt sind. Weiterführende Informationen haben wir auf unserer Hilfeseite zusammengestellt.
  • Schließlich müssen Sie die Verarbeitung von Daten transparent und vollständig in Ihrer Datenschutzerklärung darstellen. Zusätzlich sind die Nutzer unter anderem zu informieren, wer für die Datenverarbeitung verantwortlich ist und welche Rechte sie haben. Mit unserem Generator können Sie sich eine Datenschutzerklärung einfach selbst erstellen.

Was gibt es noch zu beachten?


Datenschutz ist eine Daueraufgabe. Wenn sich die Verarbeitung auf einer Webseite ändert, muss dies in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden. Daher sollten Sie in regelmäßigen Abständen prüfen, ob Anpassungen erforderlich sind. Darüber hinaus können auch gesetzliche Änderungen oder neue Rechtsprechung dazu führen, dass die Datenschutzerklärung überarbeitet werden muss. Zuletzt hat beispielsweise der Europäische Gerichtshof mit seiner Entscheidung zum EU-US-Privacy-Shield dazu geführt, dass viele Datenschutzerklärungen nicht mehr aktuell sind. 

Wenn Sie sich diese Arbeit erleichtern wollen, können Sie unseren Update-Service nutzen. Unsere Software prüft Ihre Webseite und die mit unserem Generator erstellte Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen auf Auffälligkeiten und informiert Sie über notwendige Änderungen. Damit sind Sie immer auf dem neuesten Stand.