Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das EU-US-Privacy-Shield keine Grundlage für den Transfer von Daten in die USA darstellen kann. Webseitenbetreiber müssen daher prüfen, ob sie Drittanbieter aus den Vereinigten Staaten weiter einsetzen dürfen. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie nun vorgehen müssen.
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Warum war das Privacy-Shield bedeutsam?
Warum hat der Europäische Gerichtshof das Privacy-Shield für unwirksam erklärt?
„als Erfordernissen der nationalen Sicherheit, des öffentlichen Interesses oder der Durchführung von Gesetzen Rechnung getragen werden muss“.
„Folglich ist davon auszugehen, dass [die US-Überwachungsgesetze] den im Unionsrecht nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestehenden Mindestanforderungen genügen, so dass nicht angenommen werden kann, dass die auf diese Vorschriften gestützten Überwachungsprogramme auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt sind.
Unter diesen Umständen sind die [...] Einschränkungen des Schutzes personenbezogener Daten, die sich daraus ergeben, dass die amerikanischen Behörden nach dem Recht der Vereinigten Staaten auf solche Daten, die aus der Union in die Vereinigten Staaten übermittelt werden, zugreifen und sie verwenden dürfen, nicht dergestalt geregelt, dass damit Anforderungen erfüllt würden, die den im Unionsrecht nach Art. 52 Abs. 1 Satz 2 der Charta bestehenden Anforderungen der Sache nach gleichwertig wären.“
Was sind die Folgen der Entscheidung?
Können überhaupt noch Daten in die USA übermittelt werden?
Was müssen Webseitenbetreiber nun tun?
- Fragen Sie sich, welche Dienste in den USA tätig sind, bei denen nun die Grundlage für die Übermittlung entfallen sein kann.
- Prüfen Sie, wie das angemessene Datenschutzniveau hergestellt wird. Dies wird in der Regel durch die Standarddatenschutzklauseln geschehen. Diese werden von manchen Anbietern in die allgemeinen Geschäftsbedingungen integriert oder können separat abgeschlossen werden. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie beim Anbieter nach.
- Denken Sie darüber nach, ob der Einsatz von US-Diensten tatsächlich notwendig ist. Es gibt heute eine Vielzahl von Anbietern, sodass ein Einsatz einer europäischen Lösung möglicherweise vorzugswürdig ist.
- Überarbeiten Sie Ihre Datenschutzerklärung und entfernen Sie alte Hinweise auf das EU-US-Privacy-Shield.