Videos sind von Webseiten nicht mehr wegzudenken. Die Einbindung von YouTube-Videos ist einfach, aber nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Webseitenbetreiber müssen die Einstellungen richtig wählen. Wir erklären, was Sie tun müssen, damit Videos und Datenschutz zusammenfinden.

YouTube setzt Analyse-Cookie 


Wenn eine Webseite aufgerufen wird, auf der ein YouTube-Video eingebunden ist, baut der Browser des Nutzers eine Verbindung zum Server von YouTube auf. Das ist auch unter Geltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig, denn der Webseitenbetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, auf seiner Seite die Inhalte der Videoplattform nutzen zu können. 

Problematisch ist hingegen, dass YouTube standardmäßig einen Cookie setzt, mit dem das Nutzerverhalten nachverfolgt werden kann. Nach Angaben von Google, dem Unternehmen hinter YouTube, dient der Cookie dazu, die Videowiedergabe zu personalisieren. 

Mit dem Cookie kann Google aber selbstverständlich viel mehr anstellen, als nur interessante Videos vorzuschlagen. Die anfallenden Daten sind auch für Werbezwecke interessant. Der Nutzer wird allerdings nicht davon ausgehen, dass automatisch ein Cookie gesetzt wird, wenn auf einer Seite ein Video eingebunden ist. Wenn keine vorherige Einwilligung eingeholt wird, damit der Cookie gesetzt wird, ist die Einbindung von Videos der Plattform daher problematisch.

„Erweiterter Datenschutzmodus“ schafft Abhilfe 


Die Problematik kann dadurch entschärft werden, dass auf das Setzen eines Cookies verzichtet wird. Google ermöglicht dazu die Einbindung von YouTube-Videos im „erweiterten Datenschutzmodus“. Der Webseitenbetreiber muss die Domain für die eingebettete URL im HTML-Code von https://www.youtube.com zu https://www.youtube-nocookie.com geändert werden. Wie die Domain verrät, verzichtet YouTube dann auf den Analyse-Cookie. 

Das sieht dann wie folgt aus: 

Vorher 
<iframe width="1440" height="762" src="https://www.youtube.com/embed/7cjVj1ZyzyE" frameborder="0" allow="autoplay; encrypted-media" allowfullscreen></iframe> 

Nachher 
<iframe width="1440" height="762" src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/7cjVj1ZyzyE" frameborder="0" allow="autoplay; encrypted-media" allowfullscreen></iframe> 

Wird der „Teilen“-Button auf der YouTube-Seite verwendet, wird diese Änderung automatisch durchgeführt, wenn das Häkchen bei „Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren“ gesetzt wird.
Einbettung von YouTube im erweiterten Datenschutzmodus.

Datenschutzerklärung aktualisieren 


Die Nutzung von YouTube auf der Webseite muss zusätzlich in der Datenschutzerklärung erläutert werden. Wenn der Nutzer sich ein Video ansieht, wird der Cookie gesetzt und darüber muss er informiert werden. 

Übrigens: Ob die YouTube-Videos auf Ihrer Webseite im erweiterten Datenschutzmodus eingebunden wurden, können Sie mit der Webseitenanalyse von Einfach Abmahnsicher herausfinden. Wir testen zahlreiche Unterseiten, sodass Sie kein Video übersehen. Einen passenden Abschnitt für die Datenschutzerklärung können Sie mit unserem Generator erstellen.