Google Analytics ist der Marktführer im Bereich der Reichweitenanalyse.

Beschreibung

Das für Privatpersonen und kleine Unternehmen kostenlose Tool bietet eine Vielzahl von Funktionen, um Webseitenbesuche auszuwerten und grafisch darzustellen. Je nachdem, mit welchen Einstellungen Google Analytics eingesetzt wird, können die einzelnen Aktionen eines Nutzers auf der Webseite detailliert nachvollzogen werden. Dabei lassen sich die Informationen mit anderen Google-Diensten verknüpfen, um beispielsweise das Marketing über AdSense effizienter zu gestalten.

Hinweise zur Einbindung

Die Aufsichtsbehörden gehen davon aus, dass bei einem Einsatz von Google Analytics die vorherige Einwilligung des Nutzers einzuholen ist, weil Alternativen verfügbar sind, die auf dem eigenen Server betrieben werden und daher datenschutzfreundlicher sind. Bei diesen selbst gehosteten Analysetools - wie z.B. Matomo - müssen keine Nutzerdaten an ein anderes Unternehmen übertragen werden.

Es besteht daher ein gewisses Risiko, dass die Nutzung vom Google Analytics unzulässig ist, wenn keine Einwilligung eingeholt wird. Ohnehin ist eine Einwilligung wohl auch deshalb erforderlich, weil Google Analytics Cookies auf dem Endgerät des Nutzers speichert.

Um Google Analytics nutzen zu können, muss zudem die IP-Adresse anonymisiert werden. Dazu muss der Code zur Einbindung des Tools manuell um die Funktion anonymize IP erweitert werden. Zusätzlich ist mit Google ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung zu schließen. Soll Google Analytics ohne eine Anonymisierung der IP-Adresse eingesetzt werden, ist in jedem Fall eine vorherige Einwilligung des Nutzers einzuholen und der Nutzer ist transparent über das Tracking zu informieren.

Der Nutzer muss die Möglichkeit haben, der Datenverarbeitung durch Google Analytics zu widersprechen. Dazu ist ein Opt-Out anzubieten. Eine Anleitung stellt Google hier bereit.

Weitere Hinweise

Der erforderliche Auftragsverarbeitungsvertrag kann als Zusatz zur Datenverarbeitung in den Kontoeinstellungen akzeptiert werden.

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