Beschreibung
Eine Einwilligung ist jedenfalls dann erforderlich, wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten nicht auf eine andere Rechtsgrundlage gestützt werden kann. Es gilt das Prinzip: "Consent before Cookies". Das bedeutet, dass Cookies erst dann gesetzt werden dürfen, wenn der Nutzer eingewilligt hat. Die Datenschutz-Grundverordnung fordert dabei, dass die Einwilligung freiwillig und informiert erfolgen muss. Damit nicht vereinbar wäre es, dem Nutzer nur die Möglichkeit zu geben, alle Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen. Mit einem Consent-Tool kann der Nutzer selbst auswählen, welche Cookies er zulassen will und welche nicht. Zudem ermöglicht es Webseitenbetreibern, im Zweifelsfall den Nachweis zu führen, dass die Einwilligung eingeholt wurde.Machen Sie den Test
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